Anders als in anderen Ländern Europas hat das Arbeitsrecht in Deutschland eine lange Rechtstradition, die dazu geführt hat, dass sich das Arbeitsrecht zu einem echten Spezialrechtsgebiet entwickelt hat. Herkömmlich unterscheidet man zwischen dem Individualarbeitsrecht und dem kollektiven Arbeitsrecht.
Gegenstand des Individualarbeitsrechts sind die Rechtsbeziehungen zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und dem einzelnen Arbeitgeber.
Gegenstand des kollektiven Arbeitsrechts sind die rechtlichen Probleme, die sich aus der Zusammenarbeit der Betriebsräte und Arbeitgeber auf dem Gebiet des Betriebsverfassungsrechts und der Tarifvertragsparteien auf dem Gebiet des Tarifrechts ergeben.
Typisch für das Arbeitsrecht ist die fast nur noch vom Spezialisten zu überschauende Zergliederung der relevanten Rechtsnormen in einer Vielzahl von Einzelgesetzen sowie die ständige Fortentwicklung dieses Rechtsgebiets durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der Landesarbeitsgerichte.
Seit Gründung der Kanzlei im Jahre 1991 vertreten wir die Interessen unserer Mandanten in allen Bereichen des Arbeitsrechts sowohl außergerichtlich als auch in allen arbeitsgerichtlichen Instanzen bundesweit.
Das Spektrum der Interessenvertretung umfasst alle Teilaspekte des Arbeitsrechts, beginnend mit der Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, über die Prozessvertretung in arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen bis zur Interessenwahrnehmung bei Sozialplanverhandlungen oder in Einigungsstellenverfahren.
Sie werden bei einer Beauftragung unserer Kanzlei sehr schnell feststellen, dass wir in enger Zusammenarbeit mit unseren Mandanten unsere gesamte Erfahrung und unser gesamtes Wissen dafür einsetzen, in jedem Fall eine für unseren Auftraggeber maßgeschneiderte Lösung zu finden und durchzusetzen.
Typische Tätigkeitsbereiche unserer Kanzlei sind auf dem Gebiet des Individualarbeitsrechts
Typische Tätigkeitsbereiche unserer Kanzlei sind auf dem Gebiet des kollektiven Arbeitsrechts
Das Dezernat Arbeitsrecht wird in unserem Hause durch die Fachanwälte für Arbeitsrecht, die Rechtsanwälte Dohse und Buhr, geführt.