Kündigungsschutz
Kündigungsschutzklage einreichen mit der Rechtsanwaltskanzlei Dohse
Rechtsanwaltskanzlei Dohse | Rostock
Im Rahmen einer Kündigungsschutzklage wird geprüft und vom Arbeitsgericht festgestellt, ob die Kündigung rechtswirksam ist und das Arbeitsverhältnis beendet hat oder nicht. Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingelegt werden. Bereits unmittelbar nach Erhalt der Kündigung ist es sinnvoll, sich rechtlichen Beistand zu suchen. Gerne stehen Ihnen Frau Rechtsanwältin Krämer und die Fachanwälte im Arbeitsrecht Herr Rechtsanwalt Dohse und Herr Rechtsanwalt Buhr in Ihren arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen
zur Verfügung.
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