Professionelle Rechtsberatung bei Kündigungsschutzklage für Ribnitz-Damgarten -Rechtsanwaltskanzlei Dohse

Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Ribnitz-Damgarten ist die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses oftmals sehr einschneidend. Damit man die Situation zutreffend und rasch einschätzen kann, ist eine fachkundige Rechtsberatung unverzichtbar. Zwei kompetente Fachanwälte, die sich auf den Bereich Arbeitsrecht spezialisiert haben, stehen Ihnen in der Rechtsanwaltskanzlei Dohse mit Rat und Tat zur Seite. Verlassen Sie sich auf unsere Kompetenz und unsere jahrelange Erfahrung. Wir weisen Sie schon jetzt darauf hin, dass es für den Erfolg in einer kündigungsschutzrechtlichen Angelegenheit entscheidend sein kann, sich kurzfristig kompetenten Rechtsrat einzuholen. Sie werden in kündigungsschutzrechtlichen Angelegenheiten kurzfristig einen Besprechungstermin bei einem unserer Fachanwälte für Arbeitsrecht erhalten. Die Kündigungsschutzklage muss spätestens innerhalt drei Wochen ab Zugang der Kündigung bei dem zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Wir werden versuchen, mit Ihnen gemeinsam basierend auf der rechtlichen Situation eine sach- und interessengerechte Lösung zu finden. Hierbei werden wir gemeinsam festlegen, ob es für Sie günstiger ist, vor dem Arbeitsgericht eine streitige Entscheidung herbeizuführen oder im Rahmen des Gütetermins vor dem Arbeitsgericht kurzfristig eine Lösung der Angelegenheit herbeizuführen. Falls Sie nicht rechtsschutzversichert sind, bietet sich oftmals die Möglichkeit, die Kosten über  Prozesskosten- oder Beratungshilfe abzufedern. Wir informieren Sie gerne über diese Möglichkeit im Erstgespräch.

 

 

Wie läuft ein Kündigungsschutzverfahren ab?

 

Damit man im Kündigungsschutzverfahren seine Rechtsstellung wahren kann, ist es erforderlich, innerhalb von drei Wochen ab Zugang einer Kündigung die Kündigungsschutzklage einzulegen. Nach Eingang einer solchen Klage setzt das Arbeitsgericht kurzfristig einen sogenannten Gütetermin an. In diesem Gütetermin geht es in erster Linie darum, in Anwesenheit des Richters eine gütliche Einigung der Parteien herbeizuführen. Ohne fachkundigen Beistand wird es Ihnen nicht möglich sein, hierbei Ihre rechtliche Situation, Ihre Möglichkeiten und Chancen zutreffend einzuschätzen. Wenn es im Gütetermin nicht gelingt, eine Einigung zu erzielen, setzt das Arbeitsgericht einen sogenannten Kammertermin an. Dieser Termin dient der Vorbereitung einer streitigen Entscheidung. Oftmals kann aber auch in diesem Kammertermin noch eine Einigung der Parteien herbeigeführt werden. Wenden Sie sich noch heute per Telefon oder E-Mail an unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht. Sie werden kurzfristig einen Termin erhalten.