Kündigungsschutzklage einreichen mit der Rechtsanwaltskanzlei Dohse in Rostock

Im Rahmen einer Kündigungsschutzklage wird geprüft und vom Arbeitsgericht festgestellt, ob eine Kündigung rechtmäßig oder unrechtmäßig ist. Bei einer unrechtmäßigen Kündigung besteht das Arbeitsverhältnis uneingeschränkt fort. Dem gekündigten Arbeitnehmer sollte bewusst sein, dass er sich in dieser schwierigen Situation rechtlich beraten und die Kündigungsschutzklage einreichen lassen sollte.. Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingelegt werden. Oftmals ist es jedoch sinnvoll, bereits unmittelbar nach Erhalt einer Kündigung und vor Einreichung einer Kündigungsschutzklage rechtliche Maßnahmen einzuleiten.


In der Rechtsanwaltskanzlei Dohse in Rostock sind zwei Fachanwälte für Arbeitsrecht tätig, die über jahrelange Erfahrungen in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen verfügen und über Teils Jahrzehnte Mandanten in Kündigungsschutzverfahren vertreten haben. Vor der Einreichung einer Kündigungsschutzklage werden unsere Mandanten ausgiebig und umfassend über die Erfolgsaussichten einer solchen Kündigungsschutzklage beraten. Hierbei sind die besonderen Kenntnisse und langjährigen Erfahrungen unserer Fachanwälte für unsere Mandanten in der Regel sehr nützlich. Verabsäumt ein Mandant, rechtzeitig eine Kündigungsschutzklage einzureichen, vermindern sich die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage erheblich. Sobald Sie einen Termin in unserer Kanzlei wahrgenommen haben, wird Ihnen dieses nicht passieren.

 

 

Ziel unserer Interessenvertretung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere in Kündigungsschutzverfahren

 

Jede einzelne Kündigung ist rechtlich detailliert zu überprüfen. Die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage können hierbei höchst unterschiedlich sein. Wir sehen unsere Aufgabe darin, Ihnen die rechtliche Situation detailliert aufzuzeigen. Damit werden Sie selbst in die Lage versetzt, zu beurteilen, ob es für Sie sinnvoll ist, eine Kündigungsschutzklage einzureichen, welche Erfolgsaussichten eine Kündigungsschutzklage hat und Sie werden ermessen können, ob es für Sie voraussichtlich günstiger sein wird, das Kündigungsschutzverfahren ggf. durch mehrere Instanzen zu betreiben oder möglicherweise bereits ohne Erhebung einer Kündigungsschutzklage einen Vergleich mit dem Arbeitgeber anzustreben. Auch im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens werden regelmäßig Vergleiche geschlossen, da es für beide Seiten oft vorteilhaft ist, kurzfristig mit dem alten Arbeitsverhältnis abzuschließen, um dann sich neuen Herausforderungen unbelastet stellen zu können.

Sind Sie in der schwierigen bis prekären Situation, eine Kündigungsschutzklage einreichen zu müssen? Verlassen Sie sich auf die Rechtsanwaltskanzlei Dohse in Rostock.

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