Fachanwälte für Kündigungsschutzklagen in Bützow und Umgebung

Wer die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses nicht hinnehmen möchte, findet in der Rechtsanwaltskanzlei Dohse im Raum Bützow einen kompetenten und zuverlässigen Partner. Gegen viele Kündigungen kann man mit einer Kündigungsschutzklage erfolgversprechend vorgehen. Unsere erfahrenen Fachanwälte für Arbeitsrecht bieten eine ausführliche Beratung und stimmen gemeinsam mit Ihnen das weitere Vorgehen ab. Wir stellen sicher, dass Sie schnell einen Beratungstermin bekommen und wahren Ihre Interessen mit Hilfe der erforderlichen arbeitsrechtlichen Schritte. Im Folgenden erhalten Sie mehr Informationen über die Betreuung arbeitsrechtlicher Angelegenheiten durch die Kanzlei Dohse.

 

 

Interessenwahrung im Falle einer Kündigung

 

Im Falle einer Kündigung sollten Sie sich möglichst zeitnah kompetenten Rechtsrat einholen. Spätestens drei Wochen nach dem Zugang der Kündigung muss zur Wahrung Ihrer Rechte eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht beurteilen mit Erfahrung und Know-how die Situation und die Erfolgsaussichten. Auf diese Weise können wir feststellen, ob eine außergerichtliche Einigung oder der Weg durch die Instanzen die bessere Lösung darstellt. Wir werden Sie sowohl außergerichtlich als auch während einer gerichtlichen Auseinandersetzung Ihren Interessen folgend begleiten. Eine fehlende Rechtschutzversicherung ist oftmals kein Hinderungsgrund gegen eine Kündigung rechtlich vorzugehen. Oftmals können Mandanten die Kosten über Beratungs- oder Prozesskostenhilfe abfedern.

 

 

Der Ablauf eines Kündigungsschutzverfahrens

 

Nachdem die Kündigungsschutzklage eingegangen ist, legt das zuständige Arbeitsgericht einen Gütetermin fest. Dort besteht die Gelegenheit, zu einer gütlichen Einigung zwischen den Parteien zu gelangen. Wenn dies nicht gelingt, setzt das Gericht einen Kammertermin fest. Dieser Termin dient der Vorbereitung einer Entscheidung des Gerichts.  Aber auch im Rahmen eines Kammertermins kann eine einvernehmliche Lösung noch erreicht werden. Wir analysieren den einzelnen Fall und die Rechtslage und legen gemeinsam mit unseren Klienten die Vorgehensweise fest. Je nach Sach- und Interessenlage werden wir versuchen, für den Fortbestand Ihres Arbeitsverhältnisses zu kämpfen oder eine Abfindung für Sie zu erstreiten. Profitieren auch Sie vom Know-how unserer Arbeitsrechtsexperten. Kontaktieren Sie bei einer Kündigung die Rechtsanwaltskanzlei Dohse.