weitere Rechtsgebiete

Sanierungsberatung und -begleitung, außergerichtliche Schuldnerberatung

Es gehört zu unserem Wirtschaftsleben, dass sich die Dinge nicht so entwickeln, wie man sie sich einmal vorgestellt hat und man in eine wirtschaftliche Schieflage gerät.

Nicht in jedem Fall muss in einer solchen Situation sogleich der Insolvenzantrag gestellt werden. Vielfach gibt es in Zusammenarbeit mit den Gläubigern die Möglichkeit, einen für alle Beteiligten besseren Lösungsweg zu finden.

Mandanten auf diesem Gebiet erfolgreich begleiten zu können, erfordert juristischen Sachverstand, vor allem auf den Gebieten des Insolvenzrechts, des Gesellschaftsrechts und des Steuerrechts, aber auch wirtschaftliches Verständnis, Verhandlungsgeschick und Kreativität.

Unsere Kanzlei ist auf diesem Gebiet seit Jahren erfolgreich tätig, weswegen wir auch über gute Kontakte zu einer Vielzahl an Geld- und Förderinstituten verfügen. Diese schätzen unsere Professionalität und Solidität.

Steuerrecht und Steuerstrafrecht

Unsere Kanzlei steht auf diesem Gebiet nicht in Konkurrenz mit Ihrem Steuerberater. Im Gegenteil, wir arbeiten auf allen Gebieten des Steuerrechts mit Steuerberatern zusammen.

Wir sehen unsere Aufgabe auf diesem Gebiet auch nicht darin, die allgemeine Steuerberatung eines Unternehmens zu übernehmen.

Unsere Tätigkeit auf diesem Gebiet beginnt, wenn steuerliche Beratung durch juristischen Beistand optimiert werden kann. Hierbei kann es sich um die juristische Analyse eines Lebenssachverhalts handeln oder die Gestaltung von Verträgen Hand in Hand mit einem Steuerberater. Wir übernehmen aber auch die außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung unserer Mandanten gegenüber den Finanzbehörden, was auch die Vertretung in Steuerstrafsachen einschließt.

Mandanten mit einem generell kriminellen Unternehmensansatz werden von uns nicht vertreten.

Verkehrsrecht und Ordnungswidrig-keitenrecht

Unter diesem Begriff werden üblicherweise drei Rechtsgebiete zusammengefasst, nämlich das Verkehrshaftpflichtrecht, das Straßenverkehrsrecht unter Einbezug des Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechts sowie das Verkehrsvertragsrecht

 

Verkehrshaftpflichtrecht

Dieses Rechtsgebiet befasst sich mit der wirtschaftlichen Regulierung von Verkehrsunfallschäden unter den Beteiligten. Beteiligt sind in der Regel die Fahrzeugführer, die Unfallopfer, die Fahrzeughalter und deren Versicherer. Darüber können, um dieses nur beispielhaft zu nennen, Sozialversicherungsträger, Arbeitgeber, Leasinggesellschaften und Reparaturbetriebe betroffen sein.

Dieses Rechtsgebiet erfordert bei dem anwaltlichen Bearbeiter selbstverständlich profunde Kenntnisse des privaten Haftpflichtrechts, darüber hinaus wird man für eine erfolgreiche Fallbearbeitung aber zusätzlich über dezidierte Kenntnisse auf dem Gebiet der Straßenverkehrsordnung und des Versicherungsrechts verfügen müssen.

 

Straßenverkehrsrecht (OWi u. Strafrecht)

Unter dieser Überschrift fasst man die Streitigkeiten über Bußgelder, Strafen oder sonstige Sanktionen, wie z.B. die Verhängung von Fahrverboten oder die Entziehung der Fahrerlaubnis, zusammen.

Für die Bearbeitung dieses Rechtsgebietes sind nicht nur Kenntnisse der Straßenverkehrsordnung, des Ordnungswidrigkeitenrechts, des Strafrechts und des Strafprozessrechts erforderlich. Eine professionelle Interessenwahrnehmung auf diesem Rechtsgebiet wird erfolgreich nur schwer ohne die in jahrelanger Berufserfahrung gewonnenen Kenntnisse der Verwaltungspraxis und der üblichen Verfahrensweisen der Strafverfolgungsbehörden möglich sein.

 

Verkehrsvertragsrecht

Bei dieser Untergruppe des Verkehrsrechts geht es um die juristischen Auseinandersetzungen mit den Vertragspartnern rund ums Fahrzeug. Im Vordergrund stehen hierbei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Kauf eines Fahrzeuges oder dessen Reparatur. Zu denken ist ferner an Inanspruchnahmen durch Leasinggesellschaften im Zusammenhang mit der möglicherweise auch vorzeitigen Rückgabe eines Fahrzeuges oder Streitigkeiten zwischen dem Versicherer und dem Versicherungskunden.

Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit auf sämtlichen Feldern des Verkehrsrechts können wir unseren Kunden den Vorteil eines erheblichen Erfahrungsschatzes zugutekommen lassen.

Das Dezernat Verkehrsrecht wird in unserem Hause von Rechtsanwalt Buhr geleitet.

Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht

Als Kanzlei des Mittelstandes liegt ein Schwerpunkt unseres Tätigkeitsspektrums auf dem Gebiet des Wirtschafts- und Gesellschaftsrechts.

Unter dem Begriff Wirtschaftsrecht werden gemeinhin die Regelungen zusammengefasst, die die Beziehungen zwischen den Produzenten, Händlern und Dienstleistern untereinander und zu den Konsumenten regeln.
Als wesentliche Gesetze dieses Rechtsgebietes sind das Bürgerliche Gesetzbuch, das Handelsgesetzbuch aber auch speziellere Gesetze wie das Patentgesetz zu nennen.

Das Gebiet des Gesellschaftsrechts befasst sich mit der Ausgestaltung der verschiedenen Gesellschaftsformen, die den Marktteilnehmern für ihr wirtschaftliches Handeln zur Verfügung stehen. Von rechtspraktischer Bedeutung auf diesem Gebiet sind die Behandlung der Gründungsvoraussetzungen, Geschäftsführer- und Gesellschafterhaftung, Kapitalaufbringungsvorschriften sowie steuerliche Aspekte.

Im Rahmen unserer wirtschaftsrechtlichen Mandate begleiten wir unsere Mandanten seit Jahren auf den Gebieten des
Kaufrechts, des Transport- und Frachtrechts, des Handels- und Versicherungsvertreterrechts. In nicht wenigen Fällen haben wir für unsere Auftraggeber Handelsverträge, rechtsrelevante Formulare und Allgemeine Geschäftsbedingungen entworfen und fortentwickelt.

In unserem Schwerpunktbereich Gesellschaftsrecht begleiten wir unsere Mandanten sowohl bei der Gründung, der Erweiterung und der Umgestaltung ihrer Unternehmen als auch bei einer etwaigen Krisenbewältigung. Gerade bei der letztgenannten Thematik legen wir Wert auf die Feststellung, dass die Anwendung rechtlich zweifelhafter Methoden für uns nicht in Betracht kommt und mit unserem Selbstverständnis nicht vereinbar ist.

Insbesondere bei der Bearbeitung unserer wirtschafts- und gesellschaftsrechtlichen Mandate richten wir unser Augenmerk auf die Interessenlage unserer Mandanten im umfassenden Sinne. Dieses schließt beispielsweise Verhandlungen mit Banken und Fördermittelgebern ein.

Unser guter Ruf wird Ihnen hierbei vielfach nützlich sein. 

Das Rechtsgebiet Wirschafts- und Gesellschaftsrecht wird in unserem Hause von Herrn Rechtsanwalt Dohse und von Herrn Rechtsanwalt Kukuk betreut.

Zivilrecht

Das Zivilrecht kann mit Fug und Recht als das größte Rechtsgebiet bezeichnet werden, weil fast alle Rechtsfragen des täglichen Lebens zivilrechtlicher Natur sind. Es regelt praktisch alle Rechtsverhältnisse zwischen den natürlichen und den juristischen Personen (z.B. den Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder den Aktiengesellschaften).

Typische Verträge des Zivilrechts sind der Kaufvertrag, der Mietvertrag, der Werkvertrag und der Dienstvertrag.

Zum Zivilrecht zählen aber auch Nachbarschaftsstreitigkeiten, das Schadensersatzrecht oder das Grundstücksrecht.

Wir unterstützen unsere Mandanten mit jahrelanger Erfahrung in all diesen Kerngebieten des deutschen Rechts. Diese Interessenwahrnehmung beinhaltet die Gestaltung und Auslegung von Verträgen, die Durchsetzung und die Abwehr von vertraglichen und außervertraglichen Ansprüchen, aber auch die Herbeiführung von Regelungen, die dem Mandanten bzw. der Mandantin im Einzelfall dienlicher sind als die Austragung eines Rechtsstreits.