Umfassende Beratung bezüglich einer Kündigungsschutzklage in und um Wismar
Der Erhalt einer Kündigung ist ein einschneidendes Ereignis. Eine solche Kündigung kann dazu führen, dass die wirtschaftlichen Grundlagen des eigenen Lebens in Gefahr geraten. Umso wichtiger ist es, in einer solchen Situation sich rechtlichen Rat einzuholen. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht haben langjährige Erfahrung in Kündigungsschutzverfahren aber auch in der außergerichtlichen Streitbeilegung. Sie sollten unverzüglich nach Erhalt einer Kündigung den Kontakt zu unseren Fachanwälten aufnehmen, denn unverzügliches Handeln kann die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage verbessern.
Schnelle Kontaktaufnahme ist nützlich
Nach Erhalt einer Kündigung ist der Kontakt zu unseren Fachanwälten für Arbeitsrecht in der Rechtsanwaltskanzlei Dohse fast immer für Sie nützlich. Zunächst wird durch uns geprüft, ob sofort auf die Kündigung reagiert werden muss, wenn diese inhaltliche Mängel aufweist. Sodann werden wir mit Ihnen die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage erörtern und mit Ihnen besprechen, wie Sie sich die weitere Vorgehensweise idealerweise vorstellen. Dies kann sowohl bedeuten, dass wir mit Ihnen durch die arbeitsgerichtlichen Instanzen gehen, dies kann aber auch bedeuten, Sie bei dem Aushandeln eines Abfindungsvergleiches mit den Arbeitgebern außergerichtlich oder ihm Rahmen eines Gerichtsverfahrens zu begleiten. Ohne die rechtliche Situation zutreffend beurteilen zu können, wird es Ihnen voraussichtlich nicht gelingen, ein für Sie ausreichendes Ergebnis zu erreichen.
Der Ablauf eines Kündigungsschutzverfahrens
Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Bevor wir für Sie eine solche Kündigungsschutzklage einreichen, werden wir mit Ihnen die rechtlichen Erfolgsaussichten einer solchen Kündigungsschutzklage ausgiebig erörtern. Nach dem Einreichen der Kündigungsschutzklage setzt das Arbeitsgericht einen sogenannten Gütetermin an. Dieser dient in erster Linie dazu, mit Hilfe des Richters zu erörtern, ob eine vergleichsweise Regelung der Angelegenheit sinnvoll und möglich ist. Ohne hierbei die rechtliche Situation einschätzen zu können, wird es Ihnen kaum gelingen, Ihre Interessen hierbei angemessen zu vertreten. Kommt es im Rahmen der Güteverhandlung nicht zur Einigung der Parteien, setzt das Gericht einen sogenannten Kammertermin an. Zur Vorbereitung dieses Kammertermins wird den Parteien aufgegeben, Ihren jeweiligen Standpunkt schriftlich vorzutragen. Ohne Verständnis für die rechtliche Situation wird es Ihnen hierbei in der Regel nicht gelingen, die zu Ihren Gunsten sprechenden Gesichtspunkte ordnungsgemäß darzulegen. Auch im Rahmen einer Kammerverhandlung wird das Gericht auf eine gütliche Einigung der Parteien hinwirken. Anderenfalls wird das Gericht den Vortrag der Parteien bei einer streitigen Entscheidung berücksichtigen.