Rechtsanwaltskanzlei Dohse – Anwalt für Arbeitsrecht in Rostock

In der Rechtsanwaltskanzlei Dohse als einer ebenso kompetenten wie qualifizierten Kanzlei für das Arbeitsrecht werden die Mandanten aus Rostock und Umgebung von zwei Fachanwälten für Arbeitsrecht beraten sowie vertreten.

Zu den Schwerpunkten auf dem vielseitigen Gebiet des Arbeitsrechtes gehören jegliche Kündigungsschutzverfahren sowohl aus Sicht von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern. Die im Jahr 1991 gegründete Kanzlei für Arbeitsrecht betreut ihre Mandanten darüber hinaus auf sämtlichen weiteren Rechtsgebieten des Zivilrechtes.


Gerichtliche Vertretung in allen Instanzen

 

Als Ihr Anwalt für das Arbeitsrecht vertreten wir Sie bundesweit in allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit. Das Arbeitsrecht als solches ist ein ständiges sowie ganz natürliches Spannungsfeld zwischen dem Arbeitgeber auf der einen und dem Arbeitnehmer auf der anderen Seite. Beide haben und verfolgen ihre eigenen Interessen – gleichzeitig brauchen sie einander. Der Arbeitgeber kann ohne seine Arbeitnehmer die generierten Aufträge nicht ausführen. Umgekehrt benötigt der Arbeitnehmer den sicheren und gut bezahlten Arbeitsplatz zur Finanzierung seines Lebensunterhaltes.

In dieser Gemengelage ist kurz über lang der versierte Anwalt für das Arbeitsrecht gefragt und gefordert. Angestrebt wird in vielen Situationen zunächst eine außergerichtliche, gütliche Einigung. Ist die nicht möglich, dann vertreten wir den Mandanten und seine Interessen vor der Arbeitsgerichtsbarkeit.

Zu unseren beratenden Tätigkeiten als Arbeitsrechtsanwalt gehören die Prüfung von Arbeitsverträgen, das Bewerten von Kündigungen jeglicher Art oder auch die Mitwirkung bei der Ausgestaltung von Arbeitszeugnissen.

Jeder Arbeitsplatzverlust bedroht ganz akut die private und soziale Existenz des Arbeitnehmers. Dementsprechend hartnäckig wird um Arbeitnehmerrechte wie Kündigungsschutz und Abfindung gekämpft. Das tun wir mit unserem ganzen Wissen sowie mit der langjährigen Erfahrung als Fachanwälte für das Arbeitsrecht.


Suchen Sie eine Kanzlei für das Arbeitsrecht? Vertrauen Sie der Rechtsanwaltskanzlei Dohse in Rostock und vereinbaren Sie jetzt gleich telefonisch in unserem Kanzleisekretariat Ihre erste persönliche Beratung.

Arbeitsrecht

Anders als in anderen Ländern Europas hat das Arbeitsrecht in Deutschland eine lange Rechtstradition, die dazu geführt hat, dass sich das Arbeitsrecht zu einem echten Spezialrechtsgebiet entwickelt hat. Herkömmlich unterscheidet man zwischen dem Individualarbeitsrecht und dem kollektiven Arbeitsrecht.

Gegenstand des Individualarbeitsrechts sind die Rechtsbeziehungen zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und dem einzelnen Arbeitgeber.

Gegenstand des kollektiven Arbeitsrechts sind die rechtlichen Probleme, die sich aus der Zusammenarbeit der Betriebsräte und Arbeitgeber auf dem Gebiet des Betriebsverfassungsrechts und der Tarifvertragsparteien auf dem Gebiet des Tarifrechts ergeben.

Typisch für das Arbeitsrecht ist die fast nur noch vom Spezialisten zu überschauende Zergliederung der relevanten Rechtsnormen in einer Vielzahl von Einzelgesetzen sowie die ständige Fortentwicklung dieses Rechtsgebiets durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der Landesarbeitsgerichte.

Seit Gründung der Kanzlei im Jahre 1991 vertreten wir die Interessen unserer Mandanten in allen Bereichen des Arbeitsrechts sowohl außergerichtlich als auch in allen arbeitsgerichtlichen Instanzen bundesweit.

Das Spektrum der Interessenvertretung umfasst alle Teilaspekte des Arbeitsrechts, beginnend mit der Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, über die Prozessvertretung in arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen bis zur Interessenwahrnehmung bei Sozialplanverhandlungen oder in Einigungsstellenverfahren.

Sie werden bei einer Beauftragung unserer Kanzlei sehr schnell feststellen, dass wir in enger Zusammenarbeit mit unseren Mandanten unsere gesamte Erfahrung und unser gesamtes Wissen dafür einsetzen, in jedem Fall eine für unseren Auftraggeber maßgeschneiderte Lösung zu finden und durchzusetzen.

Typische Tätigkeitsbereiche unserer Kanzlei sind auf dem Gebiet des Individualarbeitsrechts

  • die Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen,
  • die Prozessvertretung bei Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit von Abmahnungen, Kündigungen, Änderungskündigungen, Eingruppierungen, Gehalts- und Überstundenabrechnungen, Urlaubsgewährungen, Befristungsabreden, Schadensersatzforderungen sowie
  • die Beratungen zur Vermeidung von Erstattungsansprüchen der Agentur für Arbeit


Typische Tätigkeitsbereiche unserer Kanzlei sind auf dem Gebiet des kollektiven Arbeitsrechts

  • die Aushandlung und Gestaltung von Interessenausgleichs- und Sozialplanvereinbarungen, 
  • die Prozessvertretung bei Streitigkeiten über die Rechte und Pflichten der Gewerkschaften und Betriebsräte sowie anderer kollektiver Interessenvertretungsorgane.

Das Dezernat Arbeitsrecht wird in unserem Hause durch die Fachanwälte für Arbeitsrecht, die Rechtsanwälte Dohse und Buhr, geführt.

Bau- und Architektenrecht

Unter dem Begriff Baurecht werden das öffentliche und das private Baurecht zusammengefasst, wobei das öffentliche Baurecht herkömmlich nochmals in drei große Bereiche unterteilt wird, nämlich das Bauplanungsrecht, das Bauordnungsrecht und das Vergaberecht.

 

öffentliches Baurecht

 

Auf dem Gebiet des Bauplanungsrechts sind regelmäßig zwei größere Fallgruppen von Relevanz, nämlich Rechtsprobleme auf dem Gebiet der öffentlich-rechtlichen Entwicklungsplanung und – für den einzelnen Bauherrn von Bedeutung – die Zulässigkeit des eigenen Bauvorhabens in bauplanerischer Hinsicht.
Das im Wesentlichen auf landesgesetzlicher Ebene kodifizierte Bauordnungsrecht regelt demgegenüber vor allem Fragen zur bautechnischen Zulässigkeit einzelner Bauvorhaben und die Sanktionen, die staatlicherseits bei Nichtbeachtung der einschlägigen Vorschriften ergriffen werden.
Die Rechtsnormen des Vergaberechts sind darauf gerichtet, öffentliche Auftraggeber von Bauleistungen dazu zu zwingen, Bauleistungen an den jeweils bestgeeignetsten und preisgünstigsten Anbieter zu vergeben.

 

Privates Baurecht

 

Demgegenüber regelt das private Baurecht als Teil des Zivilrechts die Rechtsbeziehungen der am Bau beteiligten Bauunternehmen und Sonderfachleute untereinander sowie zum Bauherrn. Hierbei hat sich wegen der besonderen Komplexität der Rechtsbeziehungen zum Architekten und zu den Sonderfachleuten noch das Spezialgebiet des Architektenrechts herausgebildet.

Das Bau- und Architektenrecht ist ein sehr umfassendes Rechtsgebiet, welches umfassende Rechtskenntnisse, sowohl im Bereich des öffentlichen als auch des Zivilrechts, verlangt.

 

Der Schwerpunkt der Tätigkeit unserer Kanzlei im Dezernat Baurecht liegt auf dem Gebiet des privaten Baurechts, wobei selbstverständlich in unserer seit 1991 bestehenden Kanzlei auch eine Vielzahl an Mandatsverhältnissen auf dem Gebiet des öffentlichen Baurechts erfolgreich abgewickelt werden konnten.

 

Zu den typischerweise von uns in diesem Dezernat abgewickelten Fällen gehören Streitigkeiten über den Werklohn bzw. das Architektenhonorar, Schadensersatzprozesse, Beweissicherungsprozesse, Auseinandersetzungen in Bauträgermodellen und die Abwicklung fehlgeschlagener Bauvorhaben.

 

Aufgrund der Tatsache, dass Herr Rechtsanwalt Dohse neben seiner normalen anwaltlichen Tätigkeit als Insolvenzverwalter tätig ist, können wir besondere Erfahrungen auf dem Gebiet solcher Baurechtsstreitigkeiten aufweisen, die einen Insolvenzbezug haben, bei denen also entweder ein beteiligtes Bauunternehmen oder der Bauherr in Insolvenz geraten ist. Bei der Lösung derartiger Fälle hat sich bereits häufig die vertrauensvolle und langjährige Zusammenarbeit der in unserer Kanzlei tätigen Anwälte bewährt.
Selbstverständlich können Sie unser Wissen und unsere Erfahrung auch bei der Entwicklung und der Überprüfung von Bauverträgen für sich nutzbar machen.

Das Dezernat Bau- und Architektenrecht wird in unserem Hause von Herrn Rechtsanwalt Buhr, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, geleitet.

Insolvenzrecht

Die Ziele des Insolvenzverfahrens sind in § 1 der Insolvenzordnung definiert. Dort heißt es:

„Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, in dem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird. Dem redlichen Schuldner wird Gelegenheit gegeben, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien.“

 

Wegen der teilweise unterschiedlichen Verfahrensvorschriften unterscheidet man zwischen dem sogenannten Regelinsolvenzverfahren und dem Verbraucherinsolvenzverfahren.

 

Das vereinfachte Verbraucherinsolvenzverfahren findet Anwendung, wenn der Schuldner eine natürliche Person ist, die keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, oder ausgeübt hat. Ausnahmsweise finden die Vorschriften über das Verbraucherinsolvenzverfahren aber auch bei ehemals selbständigen Schuldnern Anwendung, wenn deren Vermögensverhältnisse überschaubar sind und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.

Alle übrigen Insolvenzverfahren werden als sogenannte Regelinsolvenzverfahren durchgeführt.

Das Thema Insolvenzrecht nimmt in unserer Kanzlei einen breiten Raum ein, da Rechtsanwalt Dohse und Herr Rechtsanwalt Kukuk neben ihrer sonstigen anwaltlichen Tätigkeit als Insolvenzverwalter tätig sind und in dieser Eigenschaft selbstverständlich eine Vielzahl an Insolvenzverfahren abgewickelt haben.

 

Darüber hinaus beraten und begleiten wir unsere Mandantschaft aber auch in sämtlichen Rechtsfragen mit insolvenzrechtlichem Bezug. Diese Tätigkeit nimmt ein sehr breites Spektrum ein.

Nur beispielhaft sind folgende typische Aufgabenstellungen zu nennen:

  • Vertragsgestaltungen zur Sicherung privaten Vermögens von Unternehmern für den Fall einer späteren Insolvenz der eigenen Unternehmung
  • Gestaltung von Verträgen zur Verbesserung der Situation des Mandanten bei einer späteren Insolvenz seines Handelspartners
  • Sanierungsbegleitung bei Unternehmen in Krisensituationen
  • Vertretung von Gläubigerinteressen in Insolvenzen
  • Begleitung von Schuldnern in eigenen Unternehmensinsolvenzen
  • Begleitung von Bauunternehmen und Bauherrn in Bauinsolvenzen
  • Vertretung von Arbeitnehmern insolventer und in Krisen befindlicher Unternehmen
     

Das Dezernat Insolvenzrecht wird in unserem Hause von Herrn Rechtsanwalt Dohse und Herrn Rechtsanwalt Kukuk betreut.

 

Sanierungsberatung und -begleitung, außergerichtliche Schuldnerberatung

Es gehört zu unserem Wirtschaftsleben, dass sich die Dinge nicht so entwickeln, wie man sie sich einmal vorgestellt hat und man in eine wirtschaftliche Schieflage gerät.

Nicht in jedem Fall muss in einer solchen Situation sogleich der Insolvenzantrag gestellt werden. Vielfach gibt es in Zusammenarbeit mit den Gläubigern die Möglichkeit, einen für alle Beteiligten besseren Lösungsweg zu finden.

Mandanten auf diesem Gebiet erfolgreich begleiten zu können, erfordert juristischen Sachverstand, vor allem auf den Gebieten des Insolvenzrechts, des Gesellschaftsrechts und des Steuerrechts, aber auch wirtschaftliches Verständnis, Verhandlungsgeschick und Kreativität.

Unsere Kanzlei ist auf diesem Gebiet seit Jahren erfolgreich tätig, weswegen wir auch über gute Kontakte zu einer Vielzahl an Geld- und Förderinstituten verfügen. Diese schätzen unsere Professionalität und Solidität.

Steuerrecht und Steuerstrafrecht

Unsere Kanzlei steht auf diesem Gebiet nicht in Konkurrenz mit Ihrem Steuerberater. Im Gegenteil, wir arbeiten auf allen Gebieten des Steuerrechts mit Steuerberatern zusammen.

Wir sehen unsere Aufgabe auf diesem Gebiet auch nicht darin, die allgemeine Steuerberatung eines Unternehmens zu übernehmen.

Unsere Tätigkeit auf diesem Gebiet beginnt, wenn steuerliche Beratung durch juristischen Beistand optimiert werden kann. Hierbei kann es sich um die juristische Analyse eines Lebenssachverhalts handeln oder die Gestaltung von Verträgen Hand in Hand mit einem Steuerberater. Wir übernehmen aber auch die außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung unserer Mandanten gegenüber den Finanzbehörden, was auch die Vertretung in Steuerstrafsachen einschließt.

Mandanten mit einem generell kriminellen Unternehmensansatz werden von uns nicht vertreten.

Verkehrsrecht/ Ordnungswidrigkeiten-
recht

Unter diesem Begriff werden üblicherweise drei Rechtsgebiete zusammengefasst, nämlich

das Verkehrshaftpflichtrecht, das Straßenverkehrsrecht unter Einbezug des Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechts sowie das Verkehrsvertragsrecht

 

Verkehrshaftpflichtrecht

 

Dieses Rechtsgebiet befasst sich mit der wirtschaftlichen Regulierung von Verkehrsunfallschäden unter den Beteiligten. Beteiligt sind in der Regel die Fahrzeugführer, die Unfallopfer, die Fahrzeughalter und deren Versicherer. Darüber können, um dieses nur beispielhaft zu nennen, Sozialversicherungsträger, Arbeitgeber, Leasinggesellschaften und Reparaturbetriebe betroffen sein.

Dieses Rechtsgebiet erfordert bei dem anwaltlichen Bearbeiter selbstverständlich profunde Kenntnisse des privaten Haftpflichtrechts, darüber hinaus wird man für eine erfolgreiche Fallbearbeitung aber zusätzlich über dezidierte Kenntnisse auf dem Gebiet der Straßenverkehrsordnung und des Versicherungsrechts verfügen müssen.

 

Straßenverkehrsrecht (OWi u. Strafrecht)

 

Unter dieser Überschrift fasst man die Streitigkeiten über Bußgelder, Strafen oder sonstige Sanktionen, wie z.B. die Verhängung von Fahrverboten oder die Entziehung der Fahrerlaubnis, zusammen.

Für die Bearbeitung dieses Rechtsgebietes sind nicht nur Kenntnisse der Straßenverkehrsordnung, des Ordnungswidrigkeitenrechts, des Strafrechts und des Strafprozessrechts erforderlich. Eine professionelle Interessenwahrnehmung auf diesem Rechtsgebiet wird erfolgreich nur schwer ohne die in jahrelanger Berufserfahrung gewonnenen Kenntnisse der Verwaltungspraxis und der üblichen Verfahrensweisen der Strafverfolgungsbehörden möglich sein.

 

Verkehrsvertragsrecht

 

Bei dieser Untergruppe des Verkehrsrechts geht es um die juristischen Auseinandersetzungen mit den Vertragspartnern rund ums Fahrzeug. Im Vordergrund stehen hierbei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Kauf eines Fahrzeuges oder dessen Reparatur. Zu denken ist ferner an Inanspruchnahmen durch Leasinggesellschaften im Zusammenhang mit der möglicherweise auch vorzeitigen Rückgabe eines Fahrzeuges oder Streitigkeiten zwischen dem Versicherer und dem Versicherungskunden.

 

Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit auf sämtlichen Feldern des Verkehrsrechts können wir unseren Kunden den Vorteil eines erheblichen Erfahrungsschatzes zugutekommen lassen.

 

Das Dezernat Verkehrsrecht wird in unserem Hause von Rechtsanwalt Buhr geleitet.

Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht

Als Kanzlei des Mittelstandes liegt ein Schwerpunkt unseres Tätigkeitsspektrums auf dem Gebiet des Wirtschafts- und Gesellschaftsrechts.

Unter dem Begriff Wirtschaftsrecht werden gemeinhin die Regelungen zusammengefasst, die die Beziehungen zwischen den Produzenten, Händlern und Dienstleistern untereinander und zu den Konsumenten regeln.
Als wesentliche Gesetze dieses Rechtsgebietes sind das Bürgerliche Gesetzbuch, das Handelsgesetzbuch aber auch speziellere Gesetze wie das Patentgesetz zu nennen.

Das Gebiet des Gesellschaftsrechts befasst sich mit der Ausgestaltung der verschiedenen Gesellschaftsformen, die den Marktteilnehmern für ihr wirtschaftliches Handeln zur Verfügung stehen. Von rechtspraktischer Bedeutung auf diesem Gebiet sind die Behandlung der Gründungsvoraussetzungen, Geschäftsführer- und Gesellschafterhaftung, Kapitalaufbringungsvorschriften sowie steuerliche Aspekte.

Im Rahmen unserer wirtschaftsrechtlichen Mandate begleiten wir unsere Mandanten seit Jahren auf den Gebieten des
Kaufrechts, des Transport- und Frachtrechts, des Handels- und Versicherungsvertreterrechts. In nicht wenigen Fällen haben wir für unsere Auftraggeber Handelsverträge, rechtsrelevante Formulare und Allgemeine Geschäftsbedingungen entworfen und fortentwickelt.

In unserem Schwerpunktbereich Gesellschaftsrecht begleiten wir unsere Mandanten sowohl bei der Gründung, der Erweiterung und der Umgestaltung ihrer Unternehmen als auch bei einer etwaigen Krisenbewältigung. Gerade bei der letztgenannten Thematik legen wir Wert auf die Feststellung, dass die Anwendung rechtlich zweifelhafter Methoden für uns nicht in Betracht kommt und mit unserem Selbstverständnis nicht vereinbar ist.

Insbesondere bei der Bearbeitung unserer wirtschafts- und gesellschaftsrechtlichen Mandate richten wir unser Augenmerk auf die Interessenlage unserer Mandanten im umfassenden Sinne. Dieses schließt beispielsweise Verhandlungen mit Banken und Fördermittelgebern ein.

Unser guter Ruf wird Ihnen hierbei vielfach nützlich sein. 

Das Rechtsgebiet Wirschafts- und Gesellschaftsrecht wird in unserem Hause von Herrn Rechtsanwalt Dohse und von Herrn Rechtsanwalt Kukuk betreut.

Zivilrecht

Das Zivilrecht kann mit Fug und Recht als das größte Rechtsgebiet bezeichnet werden, weil fast alle Rechtsfragen des täglichen Lebens zivilrechtlicher Natur sind. Es regelt praktisch alle Rechtsverhältnisse zwischen den natürlichen und den juristischen Personen (z.B. den Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder den Aktiengesellschaften).

 

Typische Verträge des Zivilrechts sind der Kaufvertrag, der Mietvertrag, der Werkvertrag und der Dienstvertrag.

 

Zum Zivilrecht zählen aber auch Nachbarschaftsstreitigkeiten, das Schadensersatzrecht oder das Grundstücksrecht.

 

Wir unterstützen unsere Mandanten mit jahrelanger Erfahrung in all diesen Kerngebieten des deutschen Rechts. Diese Interessenwahrnehmung beinhaltet die Gestaltung und Auslegung von Verträgen, die Durchsetzung und die Abwehr von vertraglichen und außervertraglichen Ansprüchen, aber auch die Herbeiführung von Regelungen, die dem Mandanten bzw. der Mandantin im Einzelfall dienlicher sind als die Austragung eines Rechtsstreits.