Insolvenzrecht

Insolvenzrecht

Rechtsanwaltskanzlei Dohse | Rostock

Die Ziele des Insolvenzverfahrens sind in § 1 der Insolvenzordnung definiert. Dort heißt es:

„Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, in dem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird. Dem redlichen Schuldner wird Gelegenheit gegeben, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien.“

Wegen der teilweise unterschiedlichen Verfahrensvorschriften unterscheidet man zwischen dem sogenannten Regelinsolvenzverfahren und dem Verbraucherinsolvenzverfahren.

Das vereinfachte Verbraucherinsolvenzverfahren findet Anwendung, wenn der Schuldner eine natürliche Person ist, die keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, oder ausgeübt hat. Ausnahmsweise finden die Vorschriften über das Verbraucherinsolvenzverfahren aber auch bei ehemals selbständigen Schuldnern Anwendung, wenn deren Vermögensverhältnisse überschaubar sind und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.

Alle übrigen Insolvenzverfahren werden als sogenannte Regelinsolvenzverfahren durchgeführt.

Das Thema Insolvenzrecht nimmt in unserer Kanzlei einen breiten Raum ein, da Rechtsanwalt Dohse und Herr Rechtsanwalt Kukuk neben ihrer sonstigen anwaltlichen Tätigkeit als Insolvenzverwalter tätig sind und in dieser Eigenschaft selbstverständlich eine Vielzahl an Insolvenzverfahren abgewickelt haben.

Darüber hinaus beraten und begleiten wir unsere Mandantschaft aber auch in sämtlichen Rechtsfragen mit insolvenzrechtlichem Bezug. Diese Tätigkeit nimmt ein sehr breites Spektrum ein.

Nur beispielhaft sind folgende typische Aufgabenstellungen zu nennen:

  • Vertragsgestaltungen zur Sicherung privaten Vermögens von Unternehmern für den Fall einer späteren Insolvenz der eigenen Unternehmung
  • Gestaltung von Verträgen zur Verbesserung der Situation des Mandanten bei einer späteren Insolvenz seines Handelspartners
  • Sanierungsbegleitung bei Unternehmen in Krisensituationen
  • Vertretung von Gläubigerinteressen in Insolvenzen
  • Begleitung von Schuldnern in eigenen Unternehmensinsolvenzen
  • Begleitung von Bauunternehmen und Bauherrn in Bauinsolvenzen
  • Vertretung von Arbeitnehmern insolventer und in Krisen befindlicher Unternehmen
     

Das Dezernat Insolvenzrecht wird in unserem Hause von Herrn Rechtsanwalt Dohse und Herrn Rechtsanwalt Kukuk betreut.

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