Ihr Rechtsbeistand für eine Kündigungsschutzklage in Bad Doberan und Umgebung

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber ein schwieriger Schritt. Für den Arbeitnehmer kann eine solche Kündigung ein schwerwiegender Einschnitt in seine Erwerbsbiografie darstellen. Wer eine Kündigung erhalten hat oder wem eine Kündigung droht, findet in der Rechtsanwaltskanzlei Dohse einen zuverlässigen und kompetenten Rechtsbeistand. Mit unseren beiden Fachanwälten für Arbeitsrecht betreuen wir im Raum Bad Doberan in allen kündigungsrechtlichen Angelegenheiten entsprechend Ihrer persönlichen Interessenlage. Sie können dabei auf unsere langjährige Erfahrung und unsere arbeitsrechtliche Expertise zurückgreifen. In kündigungsschutzrechtlichen Angelegenheiten erhalten Sie schnell einen Termin und profitieren von einer kompetenten Beratung. Im Folgenden erfahren Sie mehr über die Leistungen der Kanzlei Dohse im Bereich des Kündigungsschutzes.

 

 

Maßnahmen im Falle einer Kündigung

 

Eine Klage zum Zweck des Kündigungsschutzes muss spätestens drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Unsere Fachanwälte analysieren die Aussichten einer Klage und arbeiten an einer sach- und interessengerechten Lösung. Wir stellen fest, ob der Weg durch die Instanzen oder eine außergerichtliche Einigung für Sie zu bevorzugen ist. Sämtliche Klagen bereiten wir gründlich vor. Während des gesamten Prozesses werden wir ausgehend von der Rechtslage Ihre Interessen bestmöglich wahren. Dieses kann bedeuten, dass wir gemeinsam mit Ihnen bis zur letzten Instanz um den Fortbestand Ihres Arbeitsverhältnisses kämpfen. Es kann aber auch bedeuten, dass wir gemeinsam mit Ihnen eine kurzfristige Lösung, unter Zahlung einer Abfindung, finden. Personen, die nicht rechtsschutzversichert sind, haben sehr häufig Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe bei arbeitsrechtlichen Anliegen.

 

 

So läuft ein Kündigungsschutzverfahren ab

 

Nach Eingang einer Kündigungsschutzklage setzt das zuständige Arbeitsgericht kurzfristig einen sogenannten Gütetermin an. Dieser Termin dient dem Versuch, unter Einschaltung des Gerichts eine gütliche Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen. Wenn eine Einigung im Gütetermin nicht erzielt werden kann, setzt das Arbeitsgericht einen Kammertermin an. Dieser Termin dient der Vorbereitung einer streitigen Entscheidung. Doch auch in dem Kammertermin kann oftmals noch eine gütliche Einigung der Parteien erzielt werden. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht werden mit Ihnen die rechtliche Situation erörtern und darauf aufbauend, die Chancen und Möglichkeiten des weiteren Vorgehens mit Ihnen besprechen. Gerne stehen wir bei einem Kündigungsschutzverfahren an Ihrer Seite. Die Lösungsmöglichkeiten können je nach Sachlage sehr unterschiedlich ausfallen, sei es das für den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses der Instanzenweg beschritten werden muss, sei es, dass kurzfristig die Angelegenheit über eine Abfindung gelöst werden kann. Setzen auch Sie sich bei einer Kündigung zeitnah mit unseren Fachanwälten für Arbeitsrechts aus der Rechtsanwaltskanzlei Dohse in Verbindung. Sie werden kurzfristig einen Termin erhalten.