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Verkehrsrecht

Unter diesem Begriff werden üblicherweise drei Rechtsgebiete zusammengefasst, nämlich
das Verkehrshaftpflichtrecht, das Straßenverkehrsrecht unter Einbezug des Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechts sowie das Verkehrsvertragsrecht

Verkehrshaftpflichtrecht

Dieses Rechtsgebiet befasst sich mit der wirtschaftlichen Regulierung von Verkehrsunfallschäden unter den Beteiligten. Beteiligt sind in der Regel die Fahrzeugführer, die Unfallopfer, die Fahrzeughalter und deren Versicherer. Darüber können, um dieses nur beispielhaft zu nennen, Sozialversicherungsträger, Arbeitgeber, Leasinggesellschaften und Reparaturbetriebe betroffen sein. Dieses Rechtsgebiet erfordert bei dem anwaltlichen Bearbeiter selbstverständlich profunde Kenntnisse des privaten Haftpflichtrechts, darüber hinaus wird man für eine erfolgreiche Fallbearbeitung aber zusätzlich über dezidierte Kenntnisse auf dem Gebiet der Straßenverkehrsordnung und des Versicherungsrechts verfügen müssen.

Straßenverkehrsrecht (OWi u. Strafrecht)

Unter dieser Überschrift fassen die Verkehrsrechtler Streitigkeiten über Bußgelder, Strafen oder sonstige Sanktionen, wie z.B. die Verhängung von Fahrverboten oder die Entziehung der Fahrerlaubnis, zusammen.
Für die Bearbeitung dieses Rechtsgebietes sind nicht nur Kenntnisse der Straßenverkehrsordnung, des Ordnungswidrigkeitenrechts, des Strafrechts und des Strafprozessrecht erforderlich. Eine professionelle Interessenwahrnehmung auf diesem Rechtsgebiet wird erfolgreich nur schwer ohne die in jahrelanger Berufserfahrung gewonnenen Kenntnisse der Verwaltungspraxis und der üblichen Verfahrensweisen der Strafverfolgungsbehörden möglich sein.

Verkehrsvertragsrecht

Bei dieser Untergruppe des Verkehrsrechts geht es um die juristischen Auseinandersetzungen mit den Vertragspartnern rund ums Fahrzeug. Im Vordergrund stehen hierbei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Kauf eines Fahrzeuges oder dessen Reparatur. Zu denken ist ferner an Inanspruchnahmen durch Leasinggesellschaften im Zusammenhang mit der möglicherweise auch vorzeitigen Rückgabe eines Fahrzeuges oder Streitigkeiten zwischen dem Versicherer und dem Versicherungskunden.

Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit auf sämtlichen Feldern des Verkehrsrechts können wir unseren Kunden den Vorteil eines erheblichen Erfahrungsschatzes zugute kommen lassen.

Das Dezernat Verkehrsrecht wird in unserem Hause von Rechtsanwalt Buhr geleitet.