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Insolvenzrecht

Die Ziele des Insolvenzverfahrens sind in § 1 der Insolvenzordnung definiert. Dort heißt es:

„Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, in dem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird. Dem redlichen Schuldner wird Gelegenheit gegeben, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien.“

Wegen der teilweise unterschiedlichen Verfahrensvorschriften unterscheidet man zwischen dem sog. Regelinsolvenzverfahren und dem Verbraucherinsolvenzverfahren.

Das vereinfachte Vebraucherinsolvenzverfahren findet Anwendung, wenn der Schuldner eine natürliche Person ist, die keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt.oder ausgeübt hat. Ausnahmsweise finden die Vorschriften über das Verbraucherinsolvenzverfahren aber auch bei ehemals selbständigen Schuldnern Anwendung, wenn deren Vermögensverhältnisse überschaubar sind und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.

Alle übrigen Insolvenzverfahren werden als sogenannte Regelinsolvenzverfahren durchgeführt.

Das Thema Insolvenzrecht nimmt unserer Kanzlei einen breiten Raum ein, da Rechtsanwalt Dohse neben seiner sonstigen anwaltlichen Tätigkeit seit 1996 als Insolvenzverwalter tätig ist.und in dieser Eigenschaft selbstverständlich eine Vielzahl an Insolvenzverfahren abgewickelt hat.

Darüber beraten und begleiten wir unsere Mandantschaft aber auch in sämtlichen Rechtsfragen mit insolvenzrechtlichem Bezug. Dieses Tätigkeit nimmt ein sehr breites Spektrum ein.

Nur beispielhaft sind folgende typische Aufgabenstellungen zu nennen:

Das Dezernat Insolvenzrecht wird in unserem Hause von Herrn Rechtsanwalt Dohse und Herrn Rechtsanwalt Kukuk betreut.