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Bau-und Architektenrecht


Unter dem Begriff Baurecht werden das öffentliche und das private Baurecht zusammengefasst, wobei das öffentliche Baurecht herkömmlich nochmals in drei große Bereiche unterteilt wird, nämlich das Bauplanungsrecht, das Bauordnungsrecht und das Vergaberecht.

öffentliches Baurecht

Auf dem Gebiet des Bauplanungsrechts sind regelmäßig zwei größere Fallgruppen von Relevanz, nämlich Rechtsprobleme auf dem Gebiet der öffentlich-rechtliche Entwicklungsplanung und – für den einzelnen Bauherrn von Bedeutung – die Zulässigkeit des eigenen Bauvorhabens in bauplanerischer Hinsicht.
Das im wesentlichen auf landesgesetzlicher Ebene kodifiziert Bauordnungsrecht regelt demgegenüber vor allem Fragen zur bautechnischen Zulässigkeit einzelner Bauvorhaben und die Sanktionen, die staatlicherseits bei Nichtbeachtung der einschlägigen Vorschriften ergriffen werden..
Das Rechtsnormen des Vergaberechts sind darauf gerichtet, öffentliche Auftraggeber von Bauleistungen dazu zu zwingen, Bauleistungen an den jeweils bestgeeignetesten und preisgünstigsten Anbieter zu vergeben.

privates Baurecht

Demgegenüber regelt das private Baurecht als Teil des Zivilrechts die Rechtsbeziehungen der am Bau beteiligten Bauunternehmen und Sonderfachleute untereinander sowie zum Bauherrn. Hierbei hat sich wegen der besonderen Komplexität der Rechtsbeziehungen zum Architekten und zu den Sonderfachleuten noch das Spezialgebiet des Architektenrechts herausgebildet.

Das Bau- und Architektenrecht ist ein sehr umfassenden Rechtsgebiet, welches umfassende Rechtskenntnisse sowohl im Bereich des öffentlichen als auch des Zivilrechts verlangt.

Der Schwerpunkt der Tätigkeit unserer Kanzlei im Dezernat Baurecht liegt auf dem Gebiet des privaten Baurechts, wobei selbstverständlich in unserer seit 1991 bestehenden Kanzlei auch eine Vielzahl an Mandatsverhältnissen auf dem Gebiet des öffentlichen Baurechts erfolgreich abgewickelt werden konnten.

Zu den typischerweis von uns in diesem Dezernat abgewickelten Fällen gehören Streitigkeiten über den Werklohn bzw. das Architektenhonorar, Schadensersatzprozesse, Beweissicherungsprozesse, Auseinandersetzungen in Bauträgermodellen und die Abwicklung fehlgeschlagener Bauvorhaben.

Aufgrund der Tatsache, dass Herr Rechtsanwalt Dohse neben seiner normalen anwaltlichen Tätigkeit als Insolvenzverwalter tätig ist, können wir besondere Erfahrungen auf dem Gebiet solcher Baurechtsstreitigkeiten aufweisen, die einen Insolvenzbezug haben, bei denen also entweder ein beteiligtes Bauunternehmen oder der Bauherr in Insolvenz geraten ist. . Bei der Lösung derartiger Fälle hat sich bereits häufig die vertrauensvolle und langjährige Zusammenarbeit der in unserer Kanzlei tätigen Anwälte bewährt.
Selbstverständlich können Sie unser Wissen und unsere Erfahrung auch bei der Entwicklung und der Überprüfung von Bauverträgen für sich nutzbar machen.

Das Dezernat Bau- und Architektenrecht wird in unserem Hause von Herr Rechtsanwalt Buhr, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht geleitet.