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Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht



Als Kanzlei des Mittelstandes liegt ein Schwerpunkt unseres Tätigkeitsspektrums auf dem Gebiet des Wirtschafts- und Gesellschaftsrechts.

Unter dem Begriff Wirtschaftsrecht werden gemeinhin die Regelungen zusammengefasst, die die Beziehungen zwischen den Produzenten, Händlern und Dienstleistern untereinander und zu den Konsumenten regeln.
Als wesentliche Gesetze dieses Rechtsgebietes sind das Bürgerliche Gesetzbuch, das Handelsgesetzbuch aber auch speziellere Gesetze wie das Patentgesetz zu nennen.

Das Gebiet des Gesellschaftsrechts befasst sich mit der Ausgestaltung der verschiedenen Gesellschaftsformen, die den Marktteilnehmern für ihr wirtschaftliches Handeln zur Verfügung stehen. Von rechtspraktischer Bedeutung auf diesem Gebiet sind die Behandlung der Gründungsvoraussetzungen, Geschäftsführer- und Gesellschafterhaftung, Kapitalaufbringungsvorschriften sowie steuerliche Aspekte. In Folge bahnbrechender Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (sog. Centross- und Überseering- Entscheidungen) in den letzten Jahren und des daraufhin erfolgten Umbruchs der deutschen Rechtsprechung zur Rechtsfähigkeit ausländischer Gesellschaften in Deutschland, hat dieses Rechtsgebiet auch bei der Beratung mittelständischer Unternehmen einen deutlich internationaleren Charakter bekommen.

Im Rahmen unserer wirtschaftsrechtlichen Mandate begleiten wir unsere Mandanten seit Jahren auf den Gebieten des
Kaufrechts, des Transport- und Frachtrechts, des Handels- und Versicherungsvertreterrechts und in jüngster Zeit zusätzlich auf dem Gebiet des e-commerce. In nicht wenigen Fällen haben wir für unsere Auftraggeber Handelsverträge, rechtsrelevante Formulare und Allgemeine Geschäftsbedingungen entworfen und fortentwickelt.

In unserem Schwerpunktbereich Gesellschaftsrecht begleiten wir unsere Mandanten sowohl bei der Gründung, der Erweiterung und der Umgestaltung ihrer Unternehmen als auch bei einer etwaigen Krisenbewältigung. Gerade bei der letztgenannten Thematik legen wir Wert auf die Feststellung, dass die Anwendung rechtlich zweifelhafter Methoden für uns nicht in Betracht kommt und mit unserem Selbstverständnis nicht vereinbar ist.

Insbesondere bei der Bearbeitung unserer wirtschafts- und gesellschaftsrechtlichen Mandate richten wir unser Augenmerk auf die Interessenlage unser Kunden im umfassenden Sinne. Dieses schließt beispielsweise Verhandlungen mit Banken und Fördermittelgebern ein.

Unser guter Ruf wird Ihnen hierbei vielfach nützlich sein.

Das Rechtsgebiet Wirschafts- und Gesellschaftsrecht wird in unserem Hause von Herrn Rechtsanwalt Dohse und von Herrn Rechtsanwalt Kukuk betreut.