Rechtsanwalt Mathias Buhr
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ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und seit 1997 Mitarbeiter der Kanzlei. |
Neben seinem Schwerpunktthema, dem Bau- und Architektenrecht, ist Herr Rechtsanwalt Buhr seit Jahren auf nahezu allen Gebieten des Zivilrechts tätig, wobei eine Vielzahl an verkehrsrechtlichen Mandanten im Vordergrund stand.
Als erfolgreicher Teilnehmer des Fachanwaltslehrgangs Steuerrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Buhr seine Mandanten aber auch auf dem Gebiet des Steuer- und Steuerstrafrechts.
