Rechtsanwalt Jens Dohse
|
ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und nunmehr seit 1996 neben seiner anwaltlichen Tätigkeit als Insolvenzverwalter tätig. |
Schwerpunkte seiner Tätigkeit bilden das Arbeitsrecht, das Gesellschaftsrecht und das Insolvenzrecht unter Einschluss der Sanierungsberatung.
Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts verfügt Herr Rechtsanwalt Dohse über langjährige Erfahrungen sowohl als Berater im Vorfeld von Auseinandersetzungen als auch bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Interessenvertretung im Streitfall. So hat Herr Dohse in einer Vielzahl von Fällen Arbeitsverträge für seine Mandantschaft gestaltet, Sozialpläne erarbeitet oder an der Formulierung von Betriebsvereinbarungen mitgewirkt.
Aber auch die Wahrnehmung der Interessen der Mandanten in Streitfällen, ob gerichtlich oder außergerichtlich, gehört zum Aufgabengebiet des Herrn Rechtsanwalt Dohse. Dieses betrifft sowohl Kündigungsrechtsstreitigkeiten, Entgeltstreitigkeiten als auch Streitigkeiten betriebsverfassungsrechtlicher Art.
Auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts berät Herr Rechtsanwalt Dohse vor allen Dingen die mittelständische Wirtschaft in Fragen zur Optimierung gesellschaftsrechtlicher Gestaltungen.
Ein Schwerpunktthema der letzten Jahre war hierbei die Vermögenssicherung der Gesellschafter und Geschäftsführer für den Fall der Insolvenz. Darüber hinaus hat Herr Rechtsanwalt Dohse 1996/1997 den Fachanwaltslehrgang Steuerrecht erfolgreich absolviert. Seither vertritt er seine Mandantschaft auch auf diesem Gebiet.
